Paragrafen-Zeichen 01_R

Versicherung
Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. Der Organisator haftet nicht für Unfälle, Krankheiten, Schäden oder Diebstähle.

Änderungen, Abbruch oder Absage des Event
Der Veranstalter behält sich vor, bei besonderen Umständen sowie bei Höherer Gewalt (bspw. extreme Wetter- und Naturverhältnisse, gesundheitliche Bedrohungssituationen, Sicherheitsrisiken, behördlich angeordnete Massnahmen u.ä.) die Veranstaltung zu ändern, vorzeitig abzubrechen oder ganz abzusagen. Die Kommunikation erfolgt über elektronische Kanäle wie Homepage und Facebook, soweit zugänglich und möglich auch via Handy und/oder E-Mail. Bereits bezahlte Startgelder werden mit allfälligen Startgebühren im Folgejahr verrechnet, anschliessend verfallen sie ersatzlos.

Veröffentlichungsrechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Ausschreibungsflyer und auf der Homepage aufgeführten Sponsoren , dem offiziellen Foto-Service, swiss athletics oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden drüfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen ausprechen möchte, meldet dies dem Lenzburger-Lauf-Sekretariat schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung  stimmen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnorts und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Wettkampfreglemete